Hamburg, 01.Juni 2021
STIFTUNGSREFORM
Für alle Stiftungen und deren Partner ein wichtiger Schritt in Richtung gesteigerter Rechtssicherheit und Beweglichkeit
Nach sieben Jahren die Umsetzung der Reform
Seit sieben Jahren wird an der Stiftungsreform gefeilt. Nun ist es fast soweit: Der Gesetzesentwurf liegt der Bundesregierung vor und muss verabschiedet werden. Wenn dies in dieser Legislaturperiode bis Juni 2021 erfolgt, kann das neue Gesetz ab Juli 2022 in Kraft treten.
Stiftungen werden attraktiver
Die Reform wird mehrere Verbesserungen und Erleichterungen für die Arbeit der Stiftungen mit sich bringen. Außerdem wird sie die Stiftung als Rechtsform attraktiver für zukünftige Stifter machen. Dass Stiftungen eine geeignete Rechtsform für eigene wohltätige Zwecke darstellen, hat unser Stifter David Etmenan bereits vor knapp sechs Jahren bei der Gründung der Nader Etmenan Stiftung erkannt:
„Mein Vater hat Hilfsbedürftige – direkt und auch durch andere Stiftungen – immer unterstützt. Das hat mich früh geprägt und auch den Entschluss gefestigt, 2015 eine eigene Stiftung mit seinem Namen zu gründen. Wir wollten keinen Verein gründen, sondern ganz bewusst eine Stiftung mit klaren Zielen. So steht der zukunftsorientierte Aspekt der Nachhaltigkeit im Vordergrund. Für die Beständigkeit der Stiftung war es außerdem wichtig, die Ziele und Zwecke klar festzulegen, damit diese mit größtmöglichem Effekt erreich werden können. Glücklicherweise ist uns dieses Vorhaben gelungen“.
Einheitliches Stiftungsrecht und Stiftungsregister
Die wichtigsten Punkte, die die neue Reform mit sich bringt, umfassen die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in allen Bundesländern. Bisher hatte jedes Bundesland eigene Gesetze für die Stiftungen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Voraussetzungen für die Änderung der Stiftungssatzung durch die Stiftungsorgane bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt werden. Außerdem wird auch ein einheitliches Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, vergleichbar mit dem Handelsregister, in das alle Stiftungen Deutschlands eingetragen werden. Bisher war das noch nicht der Fall. Sowohl für die Zusammenlegung von Stiftungen als auch das Umwandeln einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung sind rechtliche Vereinfachungen geplant.
Stifter David Etmenan und seine Partner freuen sich über die Reform
Dass das Thema Stiftungsreform wichtig ist, dafür spricht auch das mediale Interesse daran. Am 16. Mai 2021 erschien zum Thema Stiftungsrechtsreform ein Artikel in „Welt am Sonntag“. Unser Stifter David Etmenan und unsere Berater von BRL haben im Rahmen eines Interviews das Thema gemeinschaftlich erläutert.
„Erleichterungen bringt das Stiftungsregister auch hinsichtlich Mittelweiterleitungen und Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen. Das neue Stiftungsregister bringt außerdem mehr Transparenz mit sich und damit auch mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Vertretungsberechtigten in Stiftungen,“ sagt Nadine Wunderlich, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei BRL und Mitglied unseres Stiftungsrates.
„Da der aktuelle Gesetzentwurf bisher keine Übergangsregelungen vorsieht, ist den Stiftungen anzuraten sich frühzeitig mit den geplanten Neuregelungen zu befassen und gegebenenfalls beraten zu lassen. Es gilt zu schauen ob im Vorfeld Handlungsbedarf, z.B. in Hinblick auf Anpassungen in der Satzung an das künftige neue Recht, besteht,“ fügt Dr. Nils Meyer Sandberg, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bei BRL hinzu.
Zum Artikel geht es hier: Artikel in „Welt am Sonntag“ .
Stifter und Vorstandsvorsitzender David Etmenan